Wir wollen den Pflegenotstand in Deutschland lindern. Unsere Überzeugung lautet: Mit Mehrgenerationen-Häusern und Wohngemeinschaften kann dies gelingen. Wir nennen entsprechende Wohnprojekte Jung-und Alt-Immobilie (juai.de).
In den Häusern leben junge und alte Menschen getrennt in ihren Wohnungen. Aber auch zusammen - in der Gemeinschaftsküche, in Sozialräumen, im Innenhof, im WaschCenter oder bei der Physio ...
Die Idee ist, dass junge Bewohner den älteren Bewohnern zur Hand gehen wie zum Beispiel einkaufen, gemeinsam Essen zubereiten, saubermachen, Wäsche waschen, bügeln, Reparaturen, beim Anziehen behilflich sein, Toilettengang, Filme gucken, allgemein etwas Zeit verbringen, sich kümmern, keine Vereinsamung zulassen ...
Die älteren Bewohner reichen im Gegenzug Leistungen der Kassen für private Betreuung (ab Pflegegrad 2) und evtl. auch andere Sozialhilfen an die jungen Mitbewohner weiter und stocken bei Bedarf und nach Absprache das Geld auf - aus der Privatschatulle oder zugereicht von der Verwandtschaft. Die jungen Bewohner zahlen von dem Geld ihre Miete.
Alle Wohnungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine eigene Küche haben, sondern nur einen Vorratsraum, der bei Bedarf in eine Küche umgebaut werden kann, weil alle Anschlüsse bereits integriert sind. Die Gemeinschaftsküche soll sich zum natürlichen Mittelpunkt der Wohngemeinschaft entwickeln und die soziale Idee unmittelbar erlebbar machen. Erst wenn die Betreuung für Jung und Alt zu einer größeren Belastung wird, müssen professionelle Dienste die Pflege teilweise oder ganz übernehmen. Notfalls müssen ältere Mitbewohner in ein Heim wechseln. Um diese Situation zu vermeiden oder zumindest lange hinaus zu zögern, sollten in jedem Mehrgenerationen-Haus auch Räumlichkeiten für Physiotherapie und Bewegung sowie ein Kursangebot vorhanden sein. Gelernte Pflegefachkräfte sollten ebenfalls bei außergewöhnlichen Situationen verfügbar sein, um mit Rat und Tat vor Ort zur Seite zu stehen. Ein Kooperationsvertrag mit einem mobilen Pflegedienst oder einer Betreibergesellschaft sollte zur Grundausstattung für ein Mehrgenerationen-Haus gehören.
Die Organisation und Verwaltung übernimmt ein Rat aus Angehörigen. Der Rat sorgt für die Einhaltung von Regeln und alle finanziellen Belange. Er hat das Recht, Bewerber anzunehmen oder abzulehnen. Er hat die Autorität, die konsequente Einhaltung von Regeln zu überwachen und bei Problemen zu schlichten oder erforderliche Beschlüsse zu fassen. Eine absehbar hohe Fluktuation bei den Bewohnern wirkt sich auf den Rat aus. Deshalb macht es Sinn, diesen alle sechs Monate zu bestätigen oder teilweise oder gänzlich neu zu besetzen.
Der Wechsel in ein klassisches Alten- und Pflegeheim soll ohne Probleme möglich sein, da es zu der Konzeption von Wohnraum für Wohngemeinschaften wie oben beschrieben dazugehört. Tatsächlich ist ein APH die zentrale Einrichtung des gesamten Komplexes. Die Betreibergesellschaft ist für das APH verantwortlich und zahlt an den Investor eine Pacht. Dagegen die Wohnräume sind entweder Eigentum der Bewohner oder im Bestand des Investors und angemietet. Die Frage, welche Wohnform für eine Planfeststellung vorrangig sei, sollte grundsätzlich im Sinne eines Alten- und Pflegeheims entschieden werden. Die weitgehend autarke Wohnform, die wir als Jung-Und-Alt-Immobilien bezeichnen, ergänzt die zentrale Einrichtung eines APH im Sinne einer Angebotserweiterung.
Woher kommt das Geld für die Planung und Erbauung eines APH mit Angliederung von Mehrgenerationen-Häusern?
Das Geld für ein APH kommt von Investoren. Das Geld für die Errichtung von Wohnraum für die WGs kann außerdem von Spendern und Sponsoren stammen. Das gespendete Geld soll mit dafür sorgen, dass Planungen gemacht und die Ideen umgesetzt werden können. Sponsorengeld stammt u. a. von Unternehmern, die wir von der guten Sache überzeugen. Auch die Mitarbeiter der Unternehmer sollen sich von der guten Sache angesprochen fühlen.
Denn Jung-und-Alt-Immobilien eignen sich hervorragend für die betriebliche Altersversorgung, da sie Rendite und Sicherheit ideal vereinen. Basis ist ein Konzept, welches wir Pygmalionn © nennen. Bereits ab 5.000,00 € Investition kann in Absprache mit dem Arbeitgeber und Gestaltung der nächsten Lohnrunde eine Betriebsrente oder Mietzahlung von 400,00 € bis 600,00 € mtl. erzeugt werden. Weitere Informationen hierzu vgl. www.pygmalionn.de und pygmalionn.com.
Auch Privatpersonen sind angesprochen, die späteren Eigennutz erwägen und allein deshalb finanzielle Mittel für die Planung und Realisation zur Verfügung stellen. Grundlage ist ein Rahmenvertrag, der die Bedingungen und Verpflichtungen der Vertragspartner regelt.
So kann jeder Unternehmer und jeder Mitarbeiter und jede Privatperson eigenes Wohnrecht in einem Mehrgenerationen-Haus für sich oder die Verwandtschaft anmelden und sogar sichern.
Die Gestehungskosten werden auch von Fördergeldern beglichen. Weiteres Geld kommt von den Kassen, die sehr wohl den Unterschied zwischen professioneller und privater Betreuung bei den Kosten kennen und die Initiative entsprechend würdigen und unterstützen. Auch Banken, die sich dem sozialen Thema verbunden fühlen, sind vermutlich zu Verhandlungen mit Sonderkonditionen bereit.
Jung-und Alt-Immobilien lassen sich in vielen Wohnprojekten und neuen Quartieren problemlos integrieren. Sie können groß oder klein sein, in moderner Optik oder altertümlich-gemütlich erbaut werden, mit luxuriöser Ausstattung oder einfach und praktisch, mit großen und kleinen Zimmern, mit Balkon oder Terrasse und möglichst immer mit begehbarem Park. Auf jeden Topf soll ein Deckel passen. Deshalb sind alle Anbieter von geeigneten Flächen und Grundstücken aufgefordert, mit uns in Kontakt zu treten. Wir haben Zugriff auf qualifizierte Baufirmen, Betreiber und Investoren, sind flexibel und passen uns den Möglichkeiten vor Ort an. Legen wir los. Es ist die richtige Zeit.